Lagerungsauftrag
Bedingungen Lagerungsauftrag
Ein Lagerungsauftrag kann von der CITIPOST OWL GmbH & Co. KG nur bearbeitet werden, wenn Sie auf dem Formular die erbetenen Angaben machen. Der Auftrag muss 5 Werktage vor Beginn der Lagerung bei uns per Post, Mail oder Fax eingegangen sein.
Gelagert werden:
• Gewöhnliche Briefsendungen
• Einwurf-Einschreiben
• Pressepostsendungen
Der Auftrag gilt für maximal drei Monate. Nach Ablauf der Lagerfrist werden Ihnen Ihre Sendungen automatisch zugestellt. Bei Pressepostsendungen empfiehlt es sich, den Verlag über die geänderte Anschrift zu informieren oder eine Unterbrechung der Lieferung zu veranlassen.
Nicht gelagert werden:
• Einschreiben
• Postzustellungsaufträge
Über die Behandlung solcher Sendungen, z. B. die Auslieferung an Postbevollmächtigte, erteilt Ihnen unser Service-Team unter der kostenlosen Hotline 0800 24 84 695 gerne Auskunft. Sie können die CITIPOST OWL GmbH & Co. KG jedoch mittels eines Nachsendeauftrages zur Zustellung an eine andere Adresse beauftragen.
Dieser Lagerungsauftrag ist für private Auftraggeber und bestehende Geschäftskunden der CITIPOST OWL bis zu einem Monat kostenfrei. Für längere Laufzeiten oder Nichtkunden fällt die o.a. Gebühr an. Sofern Sie einen einmonatigen Lagerungsauftrag gewählt haben, können Sie einen weiteren kostenlosen Auftrag erst nach dem Ablauf einer Frist von 4 Wochen stellen. Der Lagerungsauftrag wird erst nach Eingang der Lastschrift gültig.
Fragen zu Ihrem Lagerungsauftrag beantwortet unser Service Team gerne über die kostenlose Hotline 0800 24 84 695, per Fax 05205 988 91 99 oder per Mail an info@citipost-owl.de.
Grundsätzlich kann die CITIPOST OWL GmbH & Co. KG keine Garantie für die ordnungsgemäße Durchführung eines Lagerauftrages übernehmen. Vor allem aufgrund abweichender Namens- oder Adressschreibweisen sowie sonstiger Umstände kann es in Einzelfällen dennoch zu Zustellungen kommen. Schadensersatzforderungen aufgrund ungewollter Zustellung sind ausgeschlossen.